Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten angepasste Richtlinien. Für Bauherren und Sanierer wichtig zu wissen: Bereits beantragte oder genehmigte Projekte sind von Änderungen ausgeschlossen; auch bestehende technische Projektbeschreibungen bleiben bis zum jeweiligen Stichtag gültig. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Konditionen und attraktiven Boni für Ihre Biomasseheizung.
Mit dem Förderprogramm „BioWärme Bayern“ werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert.
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