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Bundesförderung 
Richtlinien zur Bundesförderung für 
effiziente Gebäude (BEG)

Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten angepasste Richtlinien. Für Bauherren und Sanierer wichtig zu wissen: Bereits beantragte oder genehmigte Projekte sind von Änderungen ausgeschlossen; auch bestehende technische Projektbeschreibungen bleiben bis zum jeweiligen Stichtag gültig. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Konditionen und attraktiven Boni für Ihre Biomasseheizung.

Mehr Infos finden Sie hier: 

FörderflyerKFWBAFA

Landesförderung 
Biowärme Bayern

Mit dem Förderprogramm „BioWärme Bayern“ werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert.

Mehr Infos dazu finden Sie hier:

TFZ Bayern

ETA 
Gebietsvertreter

Wenn Sie eine persönliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten wünschen, finden Sie hier den passenden Ansprechpartner.

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